“Wann wird’s mal wieder richtig Sommer…” – dieser Sommer war mal wieder einer, mit Sonnenschein von Juni bis September. Dann endlich kam der ersehnte Regen, doch für uns, den Elternrat der Westerschule, verbunden mit der bangen Frage: bleibt es am Samstag trocken, wenn wir unser erstes Sommerfest seit 3 Jahren feiern wollen? Und es blieb (fast) trocken. Das Fest war ein Erfolg auf allen Ebenen. Zahlreiche Kinder kamen mit ihren Familien, die Eltern und Lehrer haben mit großem Engagement aufgebaut und dekoriert, sowie die unterschiedlichen Spielstationen, den Grill, das Kuchen- und Salatbuffet betreut. Mit freundlicher Genehmigung der Schulleitung durfte die tolle Piratenhüpfburg in der Turnhalle stehen, so dass die Kinder geschützt vor Nässe und Wind stundenlang toben konnten. Neben Bobbycar-Rennen, Hütchen-Slalom, Kinderschminken und vielem mehr waren wohl die größten Attraktionen der Zauberer Gábor und das Glücksrad. Über 500 Mal wurde hier gedreht, um aus der schier endlosen Menge an kleinen und großen Preisen etwas zu ergattern. Vielen Dank an die freundlichen Spender. Erst nach 15 Uhr gingen die letzten Gäste zufrieden und satt nach Hause. Ein würdiger Abschluss für einen außergewöhnlichen Sommer!
am 06.05.22 erhielten wir die Information aus unserer Behörde, dass auch Hamburg nun offiziell die bundesweit geltende Neuregelung zur Verkürzung der Isolationszeit bei einer Coronainfektion umsetzt. Hier die Details:
Die Isolationspflicht beginnt am Tag eines positiven Schnelltests.
Die Dauer der Isolation Infizierter liegt jetzt bei 5 Tagen.
Liegt ein positiver Schnelltest in der Schule vor, muss dieser durch einen Test in einer Teststation bestätigt werden. Es gibt nun 2 Möglichkeiten:
PCR-Test
Sie haben – wie bisher auch – weiterhin einen Anspruch darauf.
Ein PCR-Test ist aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
Ein späterer Genesenennachweis kann nur ausgestellt werden, wenn es zuvor einen PCR-Test gab.
Schnelltest
Ein späterer Genesenennachweis ist mit einem Schnelltest nicht möglich.
Empfehlung zum Beenden der Isolationspflicht nach Ablauf der 5 Tage:
Häuslicher Schnelltest mit negativem Ergebnis und keine Symptome
Kontaktpersonen:
Es besteht keine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen mehr.
Empfehlung nach Kontakt zu Infizierten: Reduzierung der Kontakte; tägliche Schnelltests (häuslich oder an Teststationen).