Neuregelung der Isolationspflicht bei Coronainfektionen

Liebe Eltern,

am 06.05.22 erhielten wir die Information aus unserer Behörde, dass auch Hamburg nun offiziell die bundesweit geltende Neuregelung zur Verkürzung der Isolationszeit bei einer Coronainfektion umsetzt. Hier die Details:

Die Isolationspflicht beginnt am Tag eines positiven Schnelltests.

Die Dauer der Isolation Infizierter liegt jetzt bei 5 Tagen.


Liegt ein positiver Schnelltest in der Schule vor, muss dieser durch einen Test in einer Teststation bestätigt werden. Es gibt nun 2 Möglichkeiten:

  • PCR-Test
    • Sie haben – wie bisher auch – weiterhin einen Anspruch darauf.
    • Ein PCR-Test ist aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
    • Ein späterer Genesenennachweis kann nur ausgestellt werden, wenn es zuvor einen PCR-Test gab.
  • Schnelltest
    • Ein späterer Genesenennachweis ist mit einem Schnelltest nicht möglich.

Empfehlung zum Beenden der Isolationspflicht nach Ablauf der 5 Tage:

  • Häuslicher Schnelltest mit negativem Ergebnis und keine Symptome

Kontaktpersonen:

  • Es besteht keine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen mehr.
  • Empfehlung nach Kontakt zu Infizierten: Reduzierung der Kontakte; tägliche Schnelltests (häuslich oder an Teststationen).