Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern der Westerschule,

kurz vor dem eigentlichen Osterfest noch ein paar Informationen rund um die Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler unserer Schule.

In den vergangenen zwei Wochen konnten sich die Kinder der Westerschule einmal in der Woche mit einem Schnelltest selbst auf Corona testen. Bisher war die Testung ein freiwilliges Angebot und konnte von Ihnen als Erziehungsberechtigten abgelehnt werden. Die Kinder sind nun alle mit der Durchführung vertraut und haben die Testungen mit Bravour ohne besondere Zwischenfälle durchgeführt.

Alle Testergebnisse  beider Wochen waren zum Glück negativ.

Nach Ostern gelten nun, wie sie den Pressemitteilungen sicherlich bereits entnommen haben, neue Bestimmungen für die Schnelltestungen an Schulen.

  • Ab Dienstag gilt in allen Schulen eine Testverpflichtung für alle Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht besuchen oder in der Notbetreuung am Schulgeschehen teilnehmen. Ausgenommen davon sind nach wie vor die Kinder der Vorschulklassen.
  • Eine Einverständniserklärung seitens der Eltern ist nicht mehr notwendig.
  • Sollten Sie als Sorgeberechtigte mit der Testung nicht einverstanden sein, können Sie Ihr Kind von der Präsenzpflicht entbinden, zu Hause betreuen und es am Homeschooling teilnehmen lassen. 
  • Jede Schülerin und jeder Schüler soll ab jetzt zweimal pro Woche zu Beginn des Unterrichts getestet werden.
  • Für die folgende Woche werden die Testungen aufgrund des Feiertags am Montag, am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag stattfinden,

danach immer Montags bis Donnerstags.

  • Leider können wir bei dem erweiterten Testaufkommen die Testungen im Finkennest nicht wie begonnen, fortsetzen. Die Testungen werden daher ab kommender Woche, wie auch in vielen anderen Schulen zu Beginn des Unterrichts in den Klassen stattfinden.
  • Der eigentliche Testvorgang wird dabei nicht verändert. Die Auswertung erfolgt durch die entsprechend begleitende Lehrkraft.

An verschiedenen Stellen tauchte die Frage auf, welche Schritte die Schule bei einem positiven Testergebnis einleitet: 

  • Bei einem positiven Testergebnis, ist die Schule verpflichtet das Kind aus dem Unterricht zu nehmen und es von den Sorgeberechtigten abholen zu lassen.
  • Die Sorgeberechtigten sowie die Schulleitung werden sofort informiert.
  • Das Kind wird so behutsam wie möglich, ohne weitere Nennung von Gründen durch die Lehrkraft oder die Schulleitung aus der Gruppe genommen.
  • Im Gespräch werden dem Kind der Grund und das weitere Vorgehen erläutert.  
  • Im Verwaltungsgebäude (z.B. im Sachunterrichtsraum) wird das Kind betreut, bis die Sorgeberechtigten es abholen können.
  • Darf das Kind allein nach Hause gehen, wird es von uns nach Absprache geschickt.
  • Ist bei schönen Wetter eine Betreuung des Kindes unter Aufsicht draußen möglich, so kann auch diese Möglichkeit beim Vorhandensein von ausreichender personeller Ressource in Betracht gezogen werden.
  • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Vorgänge, die ggf. bei einem positiven Testergebnis auf es zukommen, so dass es die Situation nicht unvorbereitet erlebt und besser einschätzen kann.
  • Das Ergebnis des Schnelltests muss durch einen PCR Test bestätigt werden
  • Die Meldungen an die behördlich zuständigen Stellen übernimmt die Schulleitung.
  • Alle weiteren Maßnahmen werden vom Gesundheitsamt angeordnet und über die Schulleitung entsprechend kommuniziert.
  • Die Schule kann eigenmächtig keine Gruppen oder Mitarbeiter in Quarantäne schicken.

Ich hoffe an dieser Stelle für Transparenz der gesetzlich neuen Bestimmungen und der Umsetzung an der Westerschule gesorgt zu haben. Im Anhang finden Sie das offizielle Elternanschreiben unserer Behörde zum Umgang mit den Schülerschnelltestungen. 

Fröhliche und bunte Ostern wünscht Ihnen bei viel Gesundheit

Cathrin Pape
Schulleiterin

Eltern-Info-Anschreiben der BSB