Schulpflichtverletzungen zum Schuljahresbeginn ausschließen

  1. Juni 2020

Schulbehörde weist auf Quarantäneregelungen für die Sommerferien hin

Familien mit schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern müssen bei der Urlaubsplanung die bestehenden Quarantäneregelungen beachten und einplanen. Aktuell sind unter anderem Schweden und die Türkei als Risikogebiete ausgewiesen. Familien, die in diese und vergleichbare Risiko-Länder reisen, müssen aufgrund der geltenden Quarantänereglungen 14 Tage vor Schulbeginn wieder in Hamburg sein, um nach der verpflichteten 14-tägigen Quarantäne den Schulbeginn nicht zu verpassen. Darüber hinaus müssen sie das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren.

Nach den aktuellen Quarantäneregelungen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland müssen sich alle Personen, die „sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in die Freie und Hansestadt Hamburg in einem Risikogebiet“ aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben und das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren (§ 57 Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Kinder und Jugendliche, die zusammen mit ihren Familien aus einem Risikogebiet wie der Türkei der Schweden nach Hamburg zurückkehren, dürfen also in den ersten 14 Tagen nach ihrer Rückkehr die Schule nicht betreten. Die bloße Durchreise durch ein Risikogebiet stellt allerdings keinen Aufenthalt dar. Die Quarantäneregelungen gelten aber auch für Kurzaufenthalte in Risikogebieten. Spätestens bei ihrer Rückkehr sollten sich die Betroffenen beispielsweise auf den Flughäfen oder auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts darüber informieren, ob sie aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und wie sie sich in Hamburg verhalten müssen.

Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Ein- oder Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht (§ 57 Abs. 4 S. 1 der Verordnung). Maßgeblich ist, ob zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in die Freie und Hansestadt Hamburg eine Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nach § 57 Abs. 4 der Verordnung vorliegt, die ein Gebiet als Risikogebiet ausweist, in welchem sich jemand zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise aufgehalten hat (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html). Die Ausweisung von Risikogebieten wird anhand von epidemiologischen Lagen regelmäßig aktualisiert.

Weitere Informationen zum Verhalten vor, während und nach Reisen ins Ausland finden auch auf den Seiten des Senats. Die Senatspressestelle hat dort unter www.hamburg.de/faq-reisen Fragen und Antworten speziell zum Thema Reisen zusammengestellt. Viele Informationen stehen für Eltern auch in mehreren Sprachen unter www.hamburg.de/coronavirus/international zur Verfügung.

Update Thema: Ferienbetreuung

Liebe Eltern,

da die Anmeldezahlen für die Ferienbetreuung in den letzten Tagen sehr gestiegen sind, haben wir gemeinsam mit der Aueschule entschieden, dass die Kinder unserer Schule nicht in der Aueschule sondern bei uns betreut werden. Alle Eltern, die ihre Kinder angemeldet hatten, sind am Dienstag von unserem Schulbüro darüber bereits informiert worden.

Wir bitten Sie, für Ihre Kinder immer ausreichend Essen mitzugeben, da wir kein Mittagessen zur Verfügung stellen können.

Herzliche Grüße,

Anja Frotscher, stellv. Schulleiterin/Ganztagskoordination

Information zum Nachmittagsangebot im Schuljahr 20/21

Im kommenden Schuljahr wird größtenteils Regelunterricht geplant. Im Nachmittagsbetrieb werden sich jedoch Änderungen ergeben.

Nach heutigem Kenntnisstand können die Kinder nicht mehr über Jahrgänge hinweg gemischt werden. Das heißt, dass unser schönes Kursangebot so nicht mehr stattfinden kann.

Stattdessen werden – aller Voraussicht nach – die Kinder in ihrem jeweiligen Jahrgang (also jeweils alle VSK-Kinder, alle 1.-Klasse-Kinder, alle 2.-Klasse-Kinder usw.) betreut werden, und zwar durchgehend bis 16 Uhr.

Wir wollten Sie hiermit schon einmal vorab informieren – die Details folgen noch.

Herzliche Grüße,
Anja Frotscher, stellv. Schulleiterin/Ganztagskoordination

Update Thema: Sommerferien

Liebe Eltern,
vor einigen Tagen haben wir Informationen unserer Behörde erhalten, die die Anmeldung Ihrer Kinder für die Betreuung in den Sommerferien betreffen. Deshalb haben wir am 12.06.20 alle Eltern, die ursprünglich eine Ferienbetreuung gebucht hatten, angeschrieben – es gibt nun die Möglichkeit, diese Buchung zu ändern.

Außerdem wird es auch in unserer Schule besondere Lernferien geben. Dieses Angebot ist ausschließlich den Kindern vorbehalten, bei denen unsere Kolleginnen und Kollegen festgestellt haben, dass noch Inhalte aus dem Fernunterricht nachgeholt werden müssen. Auch hier sind die Eltern angesprochen worden. 

Viele Grüße,
Cathrin Pape und Anja Frotscher.